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Europaparlament bestätigt Brexit-Handelspakt

28.04.2021 09:45 Uhr
Brexit
Das Handels- und Kooperationsabkommen erhielt eine überwältigende Mehrheit von 660 der 697 abgegebenen Stimmen (Symbolbild)
© Foto: Melinda Nagy/stock.adobe.com

Vier Monate nach Abschluss des britischen EU-Austritts stehen nun die künftigen Beziehungen beider Seiten auf einem rechtlichen Fundament. Reibungspunkte gibt es trotzdem.

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Brüssel. Das Europaparlament hat dem Brexit-Handelspakt mit Großbritannien endgültig zugestimmt. Das Handels- und Kooperationsabkommen erhielt eine überwältigende Mehrheit von 660 der 697 abgegebenen Stimmen, wie Parlamentspräsident David Sassoli am Mittwoch mitteilte. Damit kann der mehr als 1000 Seiten starke Vertrag voraussichtlich zum 1. Mai in Kraft treten.

Die Europäische Union und Großbritannien hatten das Abkommen nach monatelangen Verhandlungen an Heiligabend 2020 unter Dach und Fach gebracht – nur eine Woche vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Weil die Zeit zur Ratifizierung fehlte, wird es seit dem 1. Januar bereits vorläufig angewandt. Ziel war, einen harten Bruch mit Rechtsunsicherheit und Chaos an den Grenzen zu verhindern.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Wichtigster Punkt des Vertrags ist, Zölle zu vermeiden, unbegrenzten Handel in beide Richtungen zu erlauben und Reibungsverluste so weit wie möglich zu begrenzen. Zollformalitäten und Kontrollen gibt es allerdings trotzdem. Unter anderem wird geprüft, ob Produkte wirklich hauptsächlich in Großbritannien hergestellt wurden und ob Lebensmittel geforderten Standards entsprechen.

Der Vertrag umfasst darüber hinaus Regeln zum Fischfang sowie die Zusammenarbeit bei Energie, Transport, Justiz, Polizei und vielen anderen Themen. Großbritannien gewinnt mit dem Pakt Zugang zum EU-Binnenmarkt. Im Gegenzug verlangte die EU faire Wettbewerbsbedingungen – das sogenannte Level Playing Field. Gemeint sind gleiche Umwelt-, Sozial- und Subventionsstandards.

Wichtiger Knackpunkt in den Verhandlungen war der Zugang von EU-Fischern zu britischen Gewässern. Vereinbart wurde eine Übergangsphase von fünfeinhalb Jahren vor, in der EU-Fischer in britischen Gewässern 25 Prozent weniger fischen dürfen. Anschließend soll dies jährlich festgelegt werden. Aus französischer Sicht gibt es bei der Umsetzung allerdings Probleme und Verzögerungen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen steht hinter dem Vertrag

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den Vertrag in der Parlamentsdebatte am Dienstag gewürdigt und für die Annahme geworben. Das Abkommen schütze die Rechte der Bürger, verhindere erhebliche Brüche für die Wirtschaft, sichere den EU-Binnenmarkt und EU-Standards. Und es habe „Zähne“ – einen Schlichtungsmechanismus und die Option einseitiger Sanktionen, falls es nötig werde.

Die EU beklagt Verstöße Großbritanniens gegen das bereits gültige EU-Austrittsabkommen von 2019 und die darin enthaltenen Sonderregeln für Nordirland. Deshalb hatte das EU-Parlament deshalb das Votum über den neuen Handelsvertrag um einige Wochen verzögert mit dem Argument: Warum den neuen Vertrag bestätigen, wenn der alte nicht eingehalten wird? Letztlich bekannten sich aber am Dienstag alle großen Fraktionen zur Ratifizierung. Sie gelang kurz vor Ende der mit Großbritannien vereinbarten Frist bis 30. April.

Im Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit der britischen Wähler in einem Referendum für den EU-Austritt des Landes gestimmt. Dieser wurde am 31. Januar 2020 formal vollzogen. Allerdings gab es noch eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2020, in der Großbritannien im Binnenmarkt und in der Zollunion blieb. Die tiefen Änderungen im Alltag kamen erst zum 1. Januar 2021. Unter anderem brach der Handel zu Jahresbeginn drastisch ein. (dpa/ja)

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