Luxemburg. Wie das Gericht heute in Luxemburg mitteilte, werden ausländische Getränke gegenüber deutschen benachteiligt. Den Mineralwasserherstellern wurde beim In-Kraft-Treten der Verpackungsverordnung im Januar 2003 eine zu kurze Übergangsfrist eingeräumt. Die Rechtmäßigkeit des deutschen Dosenpfands macht das EuGH von einem funktionierenden Rücknahmesystem ab, ohne aber das Pfand in seinem Kern in Frage zu stellen. Am Freitag will der Bundesrat über eine Reform der Verpackungsverordnung abstimmen. Die Bundesregierung will damit auch eine weitere Klage der EU-Kommission im jüngsten Streit über so genannte Insellösungen vermeiden, die aus Sicht der Kommission die Rückgabe von Einwegleergut erschweren. Abgeschafft werden soll damit auch die Koppelung der Einwegpfandpflicht an eine Mehrwegquote.
EuGH verlangt funktionsfähiges Rücknahmesystem
Das deutsche Dosenpfand behindert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Warenverkehr in der Europäischen Union.