Die 1995/96 gewährten staatlichen Beihilfen der Niederlande zur Förderung des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße insbesondere auf der Strecke Rotterdam-Prag waren rechtmäßig. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache T-69/96 eine Klage der Hamburger Hafenwirtschaft zurück gewiesen. Die Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG, der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe und der Unternehmensverband Hafen Hamburg hatten zwei Entscheidungen der EU-Kommission vom Oktober und Dezember 1995 angefochten. Genehmigt wurden damit Subventionen von Den Haag für fast 2,4 Millionen Mark an Kombi-Unternehmen und zum Kauf von zwanzig Bahnwaggons. Dies entspreche dem Ziel der EU-Verkehrspolitik, den Kombi-Transport zu fördern - auch durch staatliche Investitionen in Ausrüstungen, hatte die EU-Behörde ihre Zustimmung begründet. (vr/dw)
EuGH hält Kombi-Beihilfen für rechtmäßig
Richter: Subventionen entsprechen dem EU-Ziel, den Kombitransport zu fördern