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EU will Fertigstellung des TEN-T-Verkehrsnetzes beschleunigen

18.06.2020 11:35 Uhr
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Oleg Butković, kroatischer Verkehrsminister und Präsident des EU-Rates, will die Fertigstellung des TEN-T-Kernnetzes wie geplant bis 2030
© Foto: EU-Kommission

Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, die Genehmigungsverfahren für die Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in den Mitgliedstaaten zu straffen.

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Brüssel. Die EU will die Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) beschleunigen. Das Kernnetz soll bis 2030 und das Gesamtnetz bis 2050 fertiggestellt werden. Wie der EU-Rat am Mittwoch berichtete, haben die Botschafter der Mitgliedsstaaten jetzt neue Regeln gebilligt, die einen schnelleren TEN-T-Ausbau ermöglichen soll. Es geht vor allem darum, entsprechende Genehmigungsverfahren zu straffen. Der „intelligente TEN-V“-Vorschlag klärt demnach auch die Verfahren, die die Projektträger bei der Erteilung von Genehmigungen und der öffentlichen Auftragsvergabe für grenzüberschreitende Verkehrsprojekte einhalten müssen. Die neuen Regeln waren am 8. Juni von der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament vorläufig vereinbart worden.

„Klarere, schnellere und effizientere Verfahren zur Verbesserung der wichtigsten europäischen Verkehrsverbindungen werden uns helfen, das TEN-V-Kernnetz bis 2030 zu vollenden“, sagte am Mittwoch Oleg Butković, kroatischer Verkehrsminister und Präsident des EU-Rates. Dies werde die Konnektivität in ganz Europa verbessern und zu einem intelligenten und nachhaltigen Wachstum beitragen, das für die Erholung nach der Corona-Pandemie von entscheidender Bedeutung sei. Die geplante neue EU-Richtlinie zur Beschleunigung der Verfahren wird Projekte abdecken, die Teil von vorab festgelegten Abschnitten des TEN-V-Kernnetzes sind. Sie wird auch andere Projekte auf den Korridoren des Kernnetzes mit Gesamtkosten von über 300 Millionen Euro abdecken.

Neue Strukturen und Fristen geplant

Um die Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten, sollen die Mitgliedsstaaten künftig eine Behörde benennen, die als Ansprechpartner für den jeweiligen Projektträger fungiert. Die Behörde soll den Projektträger bei der Einreichung von Dokumenten und anderen Informationen beraten. Für das gesamte Genehmigungsverfahren gilt dann eine maximale Frist von vier Jahren. Diese Frist kann in hinreichend begründeten Fällen zweimal verlängert werden. Die Mitgliedstaaten haben ab dem Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, um ihre Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den TEN-T-Ausbau bereits im Mai 2018 vorgelegt. Der von den Botschaftern der Mitgliedstaaten vereinbarte Text wird nun einer juristisch-sprachlichen Überarbeitung unterzogen. Danach folgt eine formelle Abstimmung sowohl im EU-Parlament als auch im Rat. (ag)

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