Brüssel. Viele Mitgliedstaaten der EU kommen der Pflicht, bei der Planung von Infrastrukturprojekten auch Folgenabschätzungen im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit vorzunehmen, nach Feststellung der EU-Kommission bisher nicht ausreichend nach.
Nach einer 2008 beschlossenen EU-Richtlinie, die eigentlich seit Dezember 2010 europaweit gelten müsste, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Planung von Straßenprojekten auch die Auswirkungen von unterschiedlichen Trassenführungen auf die Verkehrssicherheit darzulegen. Nach der Entscheidung über die Streckenführung, bei der diese Folgenabschätzung eine wichtige Rolle spielen soll, ist dann ein weiteres Sicherheitsaudit vorgeschrieben, um potentielle Gefahrenpunkte in dem Projekt zu identifizieren.
Dazu enthält die Richtlinie auch Vorschriften für das Sicherheitsmanagement von im Betrieb befindlichen Straßen. In elf EU-Ländern werden diese Vorschriften bisher allerdings noch nicht angewandt. Sie wurden jetzt von der EU-Kommission abgemahnt und müssen innerhalb von zwei Monaten Vollzug melden. (tof)