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EU-Verkehrsminister verwässern TEN-Pläne

22.03.2012 17:53 Uhr
EU-Verkehrsminister verwässern TEN-Pläne
Das TEN-Netz umfasst zentrale Verkehrsachsen durch Europa
© Foto: VR/Sebastian Bollig

EU-Mitgliedstaaten können nicht zu Investitionen verpflichtet werden um das TEN-Kernnetz bis 2030 zu realisieren.

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Brüssel. Die Verkehrsminister aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf ihrem heutigen Ratstreffen in Brüssel gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verpflichtung ausgesprochen, bis 2030 ein europäisches Kernnetz für die Verkehrsinfrastruktur zu verwirklichen. Die Politiker begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel, gemeinsam an der Verwirklichung von zehn Verkehrshauptkorridoren quer durch Europa in den nächsten Jahren zu arbeiten. Doch lehnen sie eine rechtsgültige Verpflichtung ab, bis 2030 die dafür notwendigen Abschnitte der Infrastruktur tatsächlich zu finanzieren und zu bauen.

Damit hat sich die deutsche Bundesregierung mit ihrer Kernkritik an den neuen Plänen zum Aufbau eines europäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) durchgesetzt. Sie will sich nicht von der EU vorschreiben lassen, in welche Infrastrukturprojekte bis 2030 Geld zu fließen habe. „Wir erlauben keine Einschnitte in unsere Planungshoheit“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer heute erneut vor dem Treffen der Minister. Er ging in seiner Ablehnung sogar soweit zu behaupten, dass Deutschland sich nicht an das EU-Gesetz halten werde, wenn es die Mitgliedsstaaten zu bestimmten Investitionen verpflichten würde.

Die EU-Kommission hatte ihre neuen Pläne zu TEN-V im Oktober vorgestellt. Anlass dazu war die Feststellung gewesen, dass trotz jahrzehntelanger Bemühungen viele TEN-V-Projekte hinter dem Zeitplan zurückblieben. Gerade die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur wird von den EU-Mitgliedsstaaten nach Ansicht der EU-Kommission zu wenig ausgebaut.

Die Entscheidungen des Ministerrats sind erste Einigungen zu den Gesetzesvorschlägen, noch keine endgültigen Beschlüsse. In einem nächsten Schritt muss sich das EU-Parlament auf seine Positionen einigen. Danach werden Ministerrat und Parlament versuchen, ihre Vorstellungen in einem endgültigen Gesetzestext anzugleichen. Im Parlament hat die Entscheidungsfindung noch nicht begonnen. (kw)

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