Nach zweijähriger Blockierung des Gesetzesprojektes zur EU-einheitlichen Arbeitszeit für Lkw- und Busfahrer konnten sich die EU-Verkehrsminister in der Nacht zum Freitag einigen. Auf ihrer Ratstagung in Brüssel stimmten sie mit einigen Änderungen mehrheitlich dem Richtlinienentwurf zu, der noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden muss. Er sieht eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden über einen viermonatigen Bezugszeitraum vor. Ist dies gesichert, kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden betragen. Die zusammenhängende Arbeitszeit darf sechs Stunden ohne Pause nicht überschreiten. Beträgt sie mehr als sechs und weniger als neun Stunden, ist eine mindestens halbstündige Pause einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden ist wenigstens 45 Minuten zu pausieren. Nach Ansicht der Ministerrunde gehören zur Arbeitszeit die Fahrzeit, das Be- und Entladen von Lkw, Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Fahrzeug, arbeitsbedingte Wartezeiten, die Erledigung von Zollformalitäten und alle Arbeiten, die der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dienen. Die tägliche Nachtarbeit wird auf zehn Stunden begrenzt. Für die selbstständigen Fahrer sollen die Bestimmungen erst sechs Jahre nach der Verabschiedung der Richtlinie gelten. Portugal, das gegen den Ratsbeschluss stimmte, bezeichnete den vorläufigen Ausschluss der Selbstständigen als gefährlich für die Straßenverkehrssicherheit. (vr/dw)
EU-Verkehrsminister einigen sich auf Fahrer-Arbeitszeiten
Für selbständige Fahrer soll die Richtlinie erst sechs Jahre nach ihrer Verabschiedung gelten