Brüssel. Die EU-Kommission hat ein letztes Mahnschreiben mit der Aufforderung an die Bundesrepublik geschickt, die direkte Vergabe öffentlicher Aufträge für die Abfallentsorgung zu korrigieren und ein ordentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Dienstleistungen wurden zwischen den Städten Heidelberg und Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) vergeben, die bei der Abfallbewirtschaftung seit 1986 zusammenarbeiten. Sie treten als Auftraggeber auf, die Dienstleistungen von Marktbetreibern beschaffen. Die beteiligten kommunalen Unternehmen erbringen einen erheblichen Teil ihrer Leistungen für lokale Behörden, die nicht ihre Aktionäre sind. Daher müssen die Behörden nach den EU-Binnenmarktvorschriften „Aufträge nach transparenten Verfahren ausschreiben, den Markt für den Wettbewerb öffnen und sicherstellen, dass sie für das Geld der Bürger das wirtschaftlich günstigste Angebot erhalten“, monierte die EU-Kommission. Sie hat nach der Beschwerde eines Privatunternehmens der Abfallbewirtschaftung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. (dw)
EU-Strafverfahren gegen Deutschland
Die Bundesrepublik soll keine öffentlichen Aufträge für die Abfallentsorgung mehr direkt vergeben