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EU-Razzia bei Deutscher Bahn: Verdacht auf Wettbewerbsverstoß

31.03.2011 18:04 Uhr
EU-Razzia bei Deutscher Bahn: Verdacht auf Wettbewerbsverstoß
Hat die Bahn Konkurrenten benachteiligt?
© Foto: ddp/Thomas Lohnes

Geht die Deutsche Bahn mit unlauteren Mitteln gegen die Konkurrenz vor? Die EU-Kommission prüft diesen Verdacht und hat bei einer Razzia Büros der Bahn durchsucht. Sollte sich der Vorwurf erhärten, drohen hohe Geldstrafen

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Brüssel/Berlin. Die EU-Kommission verdächtigt die Deutsche Bahn, unliebsame Konkurrenten zu benachteiligen. Auf der Suche nach Belegen für eine solche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung haben EU-Ermittler die Geschäftsräume der Deutschen Bahn und einiger ihrer Tochtergesellschaften durchsucht. Das bestätigte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel. "Dabei geht es um die Frage, ob die Konzerntochter Deutsche Bahn Energie der eigenen Frachtsparte günstiger Strom verkauft hat als den Konkurrenten", sagte die Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Deutsche Bahn Energie ist laut EU-Behörde de facto der einzige Lieferant von Strom für den Zugantrieb in Deutschland, so dass dies einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bedeuten würde. Die Deutsche Bahn zeigte sich "überrascht". Hintergrund der Razzia in Berlin, Frankfurt und Mainz seien Vorwürfe gegen das seit 2002 bestehende Preissystem für Bahnstrom, sagte Bahn-Vorstand Gerd Becht in Berlin. Es sei damals vor Einführung intensiv mit dem Bundeskartellamt erörtert worden. Außerdem habe die Bahn in dieser Sache bereits mehrere Prozesse gewonnen.

Nach Angaben der EU-Kommission betrifft die Untersuchung ausschließlich den deutschen Markt und keine anderen Bahnunternehmen. Die Razzia habe bereits am Dienstag stattgefunden. Solche Durchsuchungen seien lediglich ein erster Schritt und bedeuteten noch nicht, dass die Unternehmen schuldig seien, betonten Europas oberste Wettbewerbshüter. Falls sich der Verdacht erhärtet und die EU-Kommission ein offizielles Verfahren einleitet, drohen der Bahn hohe Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Für die Prüfung gibt es keine Frist.

Nach europäischem Recht sind Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten verboten. (dpa)

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