Der Rat der EU-Verkehrsminister konnte sich auf seiner gestrigen Tagung in Luxemburg nicht auf Schlussfolgerungen zum „grünen Transportpaket“ einigen. Die Vorschläge der EU-Kommission vom 8. Juli für eine Revision der Maut-Richtlinie und zur Anlastung externer Kosten wurden an den Ausschuss der Ständigen EU-Ländervertreter zurück verwiesen. Sie sollen dem Rat nach einer nochmaligen Prüfung eine neue Empfehlung unterbreiten, die auf dem Dezember-Rat angenommen werden kann. Zerstritten war der EU-Ministerrat auch in der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine grenzüberschreitende Strafverfolgung für Verstöße im Straßenverkehr geregelt werden sollte. Fünfzehn Unionsländer forderten, die Entscheidung über den Richtlinienentwurf nicht in die Kompetenz der Verkehrsminister, sondern der Justizminister zu geben. Stärkster Befürworter war Deutschland. Verkehrsstaatssekretär Matthias von Randow, der Bundesverkehrsminister Tiefensee vertrat, pochte auf eine wirksame Regelung, die nur durch einen Wechsel der rechtlichen Basis von der so genannten ersten in die dritte Säule des EU-Vertrages erreicht werden könne. Dagegen warnte Italiens Verkehrsminister Altero Matteoli – unterstützt vor allem von Österreich – vor zeitraubenden „rechtsformalistischen Erwägungen“. Auch EU-Verkehrskommissar Tajani appellierte an die Minister, angesichts „besorgniserregender Unfallzahlen“ nicht in eine Rechtsdebatte abzugleiten, sondern mit einer schnellen Annahme der Richtlinie Menschenleben zu retten. Es gehe nicht um EU-Harmonisierung von nationalem Strafrecht, korrigierte er einige Minister, sondern um mehr Gerechtigkeit durch eine strafrechtliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Raser, Gurtmuffel sowie Alkohol- und Rotlichtsünder.
EU-Rat verschiebt die Mautentscheidung
Auf der Tagung in Luxemburg konnten keine Einigung zum „grünen Transportpaket“ erzielt werden