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EU-Mobilitätspaket: Grenzübertritt muss dokumentiert werden

07.07.2021 11:00 Uhr
BGL setzt Hoffnungen auf Mobilitätspaket
Bis zum Verbau der neuen Tachogerneration muss jeder Grenzübertritt manuell erfasst werden
© Foto: Thaut Images - Fotolia

Ab Februar 2022 müssen Grenzüberfahrten bei jedem Grenzübertritt dokumentiert werden. Wie das in der Praxis funktionieren kann, erläutert Experte Olaf Horwarth.

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München. Ab dem 2. Februar 2022 gilt im Zuge des EU-Mobilitätspaketes eine geänderte Entsenderichtlinie, um unter anderem die Kabotageregeln in den Mitgliedsländern besser kontrollieren zu können. Da diese Richtlinie erst mit der Tachoversion 2 automatisch umgesetzt werden kann, die allerdings erst Mitte 2023 zur Verfügung steht, bedurfte es einer Übergangsregelung: Der Fahrer muss bis zum Stichtag bzw. bis zum Verbau der neuen Tachogeneration den Grenzübertritt manuell erfassen.

Umsetzung in der Praxis

Bedeutet das nun, dass der Fahrer direkt nach der Grenze stehen bleiben und das Ländersymbol am Kontrollgerät eingeben muss? Und wann muss der Übertritt spätestens dokumentiert werden? Wie das in der Praxis funktionieren kann, erläutert Buch-Autor und BKF-Weiterbildungs-Experte Olaf Horwarth exklusiv für VR-Abonnenten in seinem neuesten Blogbeitrag auf VerkehrsRundschau plus.

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