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EU legt Zahlungsfrist auf 30 Tage fest

27.10.2010 09:19 Uhr
Die EU sagt der schlechten Zahlungsmoral den Kampf an

Die neue Regelung richtet sich vor allem an öffentliche Auftraggeber, die Dienstleistungen eines privaten Unternehmens in Anspruch genommen haben

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Brüssel. Rechnungen sollen künftig überall in der EU innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden müssen. Diese Grundregel stellt eine neue EU-Richtlinie auf, die das Europaparlament mit großer Mehrheit und nach vorausgegangenen Kompromissverhandlungen mit dem EU-Rat jetzt verabschiedet hat. Die EU-Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze umzuwandeln.

Die 30-Tage-Frist gilt vor allem für öffentliche Auftraggeber, die Dienstleistungen eines privaten Unternehmens in Anspruch genommen haben. Nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind, es vertraglich fixiert wird und es einen "objektiv gerechtfertigten Grund" gibt, kann die Zahlungsfrist auf 60 Tage ausgeweitet werden, wie es in der Richtlinie heißt. Auch zwischen Privatunternehmen soll die Zahlungsfrist in der Regel 30 Tage nicht überschreiten. Ausnahmen bis 60 Tage oder eine frei gewählte Frist, der beide Seiten zustimmen müssen, sind allerdings möglich.

Bekommt ein Gläubiger sein Geld nicht in der vorgesehenen Frist, kann er seinen Schuldner vor Gericht ziehen. 40 Euro pauschal als Verwaltungsaufwand sowie ein Verzugszinssatz von acht Prozent über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank sind als Strafen festgelegt.

Die Regelungen der EU-Richtlinie sind Mindestanforderungen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten für nationale und grenzüberschreitende Verträge gelten sollen. Den einzelnen Staaten ist es freigestellt, für nationale Verträge strengere Bedingungen zu erlassen.

"Endlich wird dem Pleitegeier Zahlungsausfall der Kragen umgedreht", kommentiert der deutsche EU-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) den Beschluss. Zwar änderten die neuen Regeln kaum etwas für innerdeutsche Verhältnisse, weil hier schon heute ähnliche Fristen gelten. Aber gerade für Geschäfte mit dem europäischen Ausland bekämen deutsche Unternehmen jetzt einen Rechtsrahmen, um gegen Nichtbezahlung ausgeführter Aufträge klagen zu können.

"Die vor allem in Südeuropa oft jahrelangen Rechtswege stellen insbesondere kleinere Unternehmen vor kaum tragbare Kosten", relativiert dagegen Andreas Kempff, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, die neuen rechtlichen Möglichkeiten.

Nach Angaben der EU-Kommission gibt es derzeit etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen in der EU. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand. Gerade in südeuropäischen Ländern habe die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber in der Vergangenheit oft zu Wünschen übrig gelassen, heißt es aus Kreisen des Europaparlaments. (kw) 

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