Brüssel. Die EU-Kommission will für PKW und leichte Nutzfahrzeuge Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einführen, um vor allem den Ausstoß des umweltschädlichen Stickstoffdioxids (NO2) aus Dieselfahrzeugen zu begrenzen. Außerdem soll Methan als Treibhausgas mit in die Berechnung der CO2-Emissionen aufgenommen und der Emissionsgrenzwert für Gesamtkohlenwasserstoffe (THC) erhöht oder gar ganz abgeschafft werden. Letzteres soll die Einführung von Erdgas-Fahrzeugen erleichtern.
Als Begründungen für NOx-Grenzwerte führt die EU-Kommission an, dass der NOx-Ausstoß bei den bisherigen Zulassungsprüfungen nur unzureichend berücksichtigt werde. Gleichzeitig sei der NO2-Ausstoß bei modernen Dieselfahrzeugen gestiegen. Das habe negative Auswirkungen auf die Luftqualität vor allem in städtischen Gebieten. „Daher sollte ein geeigneter Emissionsgrenzwert eingeführt werden“, heißt es wörtlich in den Änderungsvorschlägen für zwei Verordnungen „hinsichtlich der Verringerung der Regeln für Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen“ (COM (2014)28). Welchen NOx-Grenzwert die Kommission vorschlagen will, soll in einer Folgenabschätzung festgelegt werden.
Außerdem schlägt die EU-Kommission Erleichterungen bei der Typengenehmigung von Fahrzeugplattformen vor, „die gleichzeitig unter Rechtsvorschriften für leichte als auch für schwere Nutzfahrzeuge fallen könnten“. Die Genehmigung für „bestimmte schwere Nutzfahrzeuge“ soll in solchen Fällen künftig „gemäß den Vorschriften für leichte Nutzfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen möglich sein, ohne dabei das Umweltschutzniveau innerhalb der Union zu senken“, heißt es seitens der Kommission. EU-Parlament und EU-Ministerrat müssen diesen Vorschlägen noch zustimmen. (kw)