EU-Kommission prüft Beihilfen bei italienischer Bahn

28.03.2014 10:11 Uhr
Trenitalia Bahn 620
Hat das Güterverkehrsunternehmen Trenitalia unerlaubte Beihilfen erhalten?
© Foto: Trenitalia

Die EU-Behörde hat den Verdacht, dass die Güterverkehrsunternehmen Trenitalia und FS Logistica Zuwendungen des erhalten haben, die im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehen.

Brüssel. Die EU-Kommission hat ein so genanntes eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um Zuwendungen an Tochtergesellschaften der italienischen Staatsbahn Ferrovie dello Stato auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen. Die EU-Behörde hat den Verdacht, dass die Güterverkehrsunternehmen Trenitalia und FS Logistica Zuwendungen des erhalten haben, die im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehen. Trenitalia und FS Logistica könnten dadurch Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern bekommen haben.

Konkret geht es um zwei Fälle, wie die EU-Kommission in einer gestern veröffentlichen Pressemitteilung erklärt. Im ersten Fall soll der Infrastrukturbetreiber Rete Ferroviaria Italiana zwischen 2007 und 2011 Vermögenswerte aus der Bahninfrastruktur unentgeltlich an Trenitalia und FS Logistica übertragen haben. Der italienische Staat begründet diese Übertragung mit der Umstrukturierung des Eisenbahnkonzerns in den Jahren 2000 und 2001. Die EU-Kommission dagegen sieht keinen Zusammenhang mit den damals erfolgten Liberalisierungsmaßnahmen. Pläne, die die jetzt im Fokus stehenden Übertragungen schon damals ankündigen, seien in der Umstrukturierungsphase nicht zu finden.

Im zweiten Fall geht es um Ausgleichsleistungen des italienischen Staates an Trenitalia. Seit 2000 erhält das Unternehmen Geld für die Aufrechterhaltung des Güterverkehrs von und nach Süditalien. Der italienische Staat sieht darin eine Erfüllung einer Gemeinwohlverpflichtung, um den regionalen Zusammenhalt und die räumliche Ausgewogenheit zwischen Nord- und Süditalien aufrechtzuerhalten und zu stärken. Die Kommission allerdings zweifelt an, ob eine solche Gemeinwohlverpflichtung für den Güterverkehr überhaupt erforderlich ist. (kw)

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