EU-Kommission präsentiert Sozialgesetze für Berufskraftfahrer

24.11.2000 17:35 Uhr

Selbstfahrende Unternehmer sollen für drei Jahre von der vorgeschriebenen Wochenarbeitszeit ausgenommen sein

EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio hat am Mittwoch ein Gesetzespaket zur Verbesserung und Harmonisierung der Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern präsentiert. Mit den Gesetzesvorschlägen, über die der EU-Ministerrat im Dezember beraten soll, will die Kommission den Streit über die Arbeitszeitregelung für Kraftfahrer beenden. Die Wochenarbeitszeit ist mit maximal 48 Stunden festgelegt. Für selbständige Fahrer sollen jedoch die Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten für zunächst drei Jahre nicht gelten. Einige Länder, darunter Deutschland, sind der Auffasssung dass selbstfahrenden Unternehmern keine Wochenarbeitszeit vorgeschrieben werden kann. Die gewerkschaften fürchten aber, dass mit solchen Ausnahmeregelungen immer mehr Fahrer in die Scheinselbstständigkeit getrieben werden. Vor allem große deutsche Speditionen arbeiteten fast ausschließlich mit solchen Subunternehmern. Außerdem schlug die Kommission obligatorische EUArbeitsbescheinigungen für Lastwagenfahrer vor. Damit soll dem Sozial- und Lohndumping durch Fahrer aus Osteuropa begegnet werden. Mit dem Ausweis soll sicher gestellt werden, dass Fahrer von außerhalb der Union unter den Bedingungen desjenigen Landes arbeiten, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Zukünftig ist außerdem eine Verbesserung der Kraftfahrer-Ausbildung geplant sowie bessere Kontrollen der Arbeitszeiten durch elektronische Fahrtenschreiber. Darüber hinaus sollen nach den Vorstellungen der Kommission die Wochenend-Fahrverbote für Lastwagen europaweit harmonsisiert werden, ohne bestehende nationale Regelungen außer Kraft zu setzen. (dpa)

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