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EU-Kommission kündigt Gesetz zu Kabotage an

24.10.2012 10:38 Uhr
EU-Kommission kündigt Gesetz zu Kabotage an
Die EU-Kommission will 2013 einen Gesetzesvorschlag mit neuen Regeln zur Kabotage veröffentlichen
© Foto: VR/Eckhard Arndt

Die EU-Kommission will 2013 einen Gesetzesvorschlag mit neuen Regeln zur Kabotage veröffentlichen. Das geht aus ihrem neuen Arbeitsprogramm hervor.

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Brüssel. Die EU-Kommission will 2013 einen Gesetzesvorschlag mit neuen Regeln zur Kabotage veröffentlichen. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Arbeitsprogramm hervor, das sich die EU-Behörde für das kommende Jahr selbst erstellt hat. Allerdings bleibt die EU-Kommission vorsichtig: Das Kabotagegesetz gehört nicht zu den Maßnahmen, auf deren Veröffentlichung sich die EU-Kommission 2013 verbindlich verpflichten möchte. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ist deshalb möglich.

Das gilt auch für die drei weitere Politikfelder des Verkehrsbereichs, für die neue Vorschläge gemacht werden sollen. Zum einen will die EU-Kommission die Schaffung des Einheitlichen Europäischen Luftraums mit neuen Vorgaben beschleunigen. Zum anderen sollen unter dem Schlagwort „Blauer Gürtel“ die Küstengewässer um die EU zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum zusammengeführt werden, um bisher noch praktizierte Mehrkontrollen von Schiffen und ihren Ladungen bei Fahrten zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Außerdem sollen neue Regelungen die europäischen Seehäfen wettbewerbsfähiger als heute machen. Für diese drei Politikfelder sieht die EU-Kommission gesetzliche und nicht gesetzliche Vorschläge vor.

Bei der Kabotage hingegen hat sich die EU-Behörde auf einen Gesetzesvorschlag festgelegt. Das Ziel der Maßnahme wird wie folgt beschrieben: „Die Initiative bezweckt eine weitere Aufhebung von Beschränkungen des Kabotagemarktes zwecks Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des Straßengüterverkehrs. Sie schließt Bestimmungen über die Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften im Gastland bei längerem Aufenthalt der Fahrer und über eine einheitlichere Durchsetzung ein, durch die eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen erreicht werden soll.“ Einen Zeitplan, wann mit den Vorschlägen gerechnet werden kann, hat die EU-Kommission noch nicht veröffentlicht. (kw)

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