Berlin. Die Regelung gilt für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in den Häfen dienen. Damit würden die Wettbewerbsnachteile der deutschen Häfen insbesondere gegenüber den niederländischen und belgischen Häfen nahezu beseitigt. Bei einem jährlichen Verbrauch von etwa 60 Millionen Liter Dieselkraftstoff entlaste die Regelung die Seehafenbetriebe insgesamt um rund 25 Millionen Euro im Jahr. „Ich bin sehr erleichtert, dass die von der großen Koalition beschlossene Maßnahme mit den europäischen beihilferechtlichen Vorschriften in Einklang steht“, sagte Rehberg. „Eine gegenteilige Entscheidung hätte die bestehenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen weiter verfestigt.“ Das Energiesteuergesetz wurde am 1. August 2006 verabschiedet. Die EU entschied laut Rehberg nach fünfmonatiger Prüfung, dass es sich um eine mit dem gemeinsamen Markt vereinbarte Beihilfe handelt.
EU-Kommission genehmigt Senkung der Dieselsteuer für Häfen
Die EU-Kommission hat eine ermäßigte Dieselsteuer für Fahrzeuge in den deutschen Seehäfen genehmigt. Damit könne die Steuer entsprechend dem deutschen Energiesteuergesetz von 47 auf 6,1 Cent pro Liter gesenkt werden, teilte der Rostocker CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhardt Rehberg in Berlin mit.