Brüssel: Die EU-Kommission hat Deutschland, Polen und Italien gestern dazu aufgefordert, technische Normen und Sicherheitsbestimmungen für die nationalen Binnenwasserstraßen den gültigen EU-Vorschriften anzupassen. Die Staaten haben es laut Kommission versäumt, die entsprechenden EU-Richtlinien 2008/126/EG und 2009/46/EG ordnungsgemäß umzusetzen. Dies hätte bis zum 30. Juni geschehen sollen. Die Staaten haben jetzt zwei Monate Zeit, auf dieses Mahnschreiben zu reagieren. Sollten sie das nicht tun oder die Antwort unbefriedigend ausfallen, könnte die EU-Kommission die Länder vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Die EU-Richtlinien legen technische Vorschriften fest, die für alle Schiffe auf den Binnenwasserstraßen der Union gelten sollen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheitsstandards überall gleich sind. Aus Sicht der EU-Kommission sind die Vorschriften, die Deutschland und Polen zur Umsetzung der Richtlinie erlassen und übermittelt haben, nicht vollständig. Italien dagegen hat überhaupt noch keine Umsetzungsmaßnahmen an die EU-Behörde übermittelt.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das laut der ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel für die Umsetzung der EU-Richtlinien zuständig ist, war gestern keine Stellungnahme zu bekommen. (kw)