Die EU-Kommission genehmigte am Mittwoch den Antrag der deutschen Bundesregierung, Teilbefreiungen von der Ökosteuer nach dem 31. März zu verlängern. In deren Genuss kommen weiterhin das produzierende Gewerbe, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, die Bahn und der öffentliche Personennahverkehr, die Land- und Forstwirtschaft und die Fischerei. Der Straßengütertransport bleibt dagegen von den Fiskalvergünstigungen ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn und der Personennahverkehr können damit ab April zehn Jahre von einer 50-prozentigen Befreiung der erhöhten Steuern auf Strom oder Kraftstoff profitieren. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte dazu, dass die teilweise Aussetzung der Umweltsteuer den betreffenden Sektoren Vorteile verschaffe und deshalb von der EU-Kommission auf Übereinstimmung mit EU-Regeln geprüft worden sei. Das war nach Montis Worten ein "wichtiger Test für die EU-Leitlinien zu staatlichen Umweltschutz-Beihilfen". Im Ergebnis der Prüfungen seien die Ausnahmen im Frühjahr 1999 und 2000 bis Ende März dieses Jahres genehmigt worden. Auch die nun beantragte Weiterführung der Steuerbefreiungen habe man als konform mit den EU-Umweltschutzleitlinien angesehen und deshalb ebenfalls gebilligt. Das deutsche Beispiel zeigt nach Ansicht des EU-Kommissars, dass die EU-Leitlinien die Möglichkeit bieten, Unternehmen ohne Beeinträchtigung des Umweltschutzes einen Teil der Steuer zu erlassen. (vr/dw)
EU-Kommission erlaubt weitere Ökosteuer-Befreiung
Straßengüterverkehr bleibt weiter von den Steuervergünstigungen ausgenommen