Brüssel. Die EU führt ab kommendem Jahr neue Regeln für die Sicherheitskontrolle von Schiffen ein, die in die Seehäfen der Mitgliedstaaten einlaufen. Statt wie bisher die Überprüfung und Auswertung der Sicherheitsstandards den Behörden der einzelnen Staaten zu überlassen, werden die Kontrollen mit einem vereinheitlichten System von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit Sitz in Lissabon koordiniert.
Eins der Hauptziele dieser Harmonisierung ist es, die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung allen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Informationen werden elektronisch gespeichert und über das Internet veröffentlicht. Schiffe mit schlechten Sicherheitsstandards werden dabei genau so hervorgehoben wie Schiffe mit guten Kontrollergebnissen. Dadurch soll zum einen erreicht werden, dass Kunden sich einen Überblick verschaffen können, welche Unternehmen die nötige Sicherheit für den Transport von Waren und Menschen haben. Zum anderen soll die Negativ-Liste für die betroffenen Unternehmen ein Anreiz sein, ihre Sicherheitsstandards zu verbessern.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte gestern bei der Vorstellung der Maßnahmen in Brüssel: "Wir wollen deutlich auf die Sicherheitsbilanz von Schifffahrtsunternehmen, Flaggenstaaten und Zertifizierungsorganisationen hinweisen. Durch mehr Transparenz in diesem Sektor werden Unternehmen mit guter Sicherheitsbilanz positiv herausgestellt, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. In dem Register werden aber auch Unternehmen mit schlechter Sicherheitsbilanz namentlich genannt und so durch strengere Überprüfungssysteme und öffentlichen Druck dazu bewegt, mehr für die Sicherheit zu tun, wenn sie nicht aus den EU-Gewässern verbannt werden wollen." Einen negativen Vermerk im Online-Register erhalten Unternehmen dann, wenn das Sicherheitsniveau der Schiffe mindestens drei Monate lang niedrig oder sehr niedrig war. Unternehmen mit schlechten Sicherheitsbilanzen müssen damit rechnen, öfters überprüft zu werden als Unternehmen mit positiver Bilanz. Die Kriterien für die Untersuchung werden einheitlich von der EU festgelegt.
Im derzeitigen System der so genannten Hafenstaatkontrolle erfolgt die Auswahl der Schiffe, die auf ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüft werden, nach Wahl der jeweils zuständigen nationalen Behörde. 25 Prozent der Schiffe, die in EU-Häfen einlaufen, müssen untersucht werden.
Die gestern vorgestellten Neuerungen, die ab 1. Januar 2011 gelten sollen, sind Bestandteil der EU-Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle. (kw)