Mit der letzten Lesung im Europäischen Parlament (EP) wurde gestern in Straßburg die EU-Richtlinie zu Arbeitszeitregeln für Lkw- und Busfahrer verabschiedet. Nach drei Jahren muss sie in allen EU-Staaten befolgt werden. Festgeschrieben ist eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Ist dies über vier Monate gewährleistet, kann die maximale wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen. Nachtarbeit wird auf zehn Stunden begrenzt. Arbeitszeit sind außer Lenkzeiten auch Be- und Entladen der Fahrzeuge, ihre Wartung und berufsbedingte administrative Tätigkeiten. Das Gesetz gilt vorerst nur für angestellte Fahrer. Die Einbeziehung Selbstständiger ab 2009 soll ein Bericht der EU-Kommission zu den Auswirkungen des Ausschlusses klären. Eine präzise Definition des Begriffs "selbstständig" soll die Scheinselbstständigkeit eindämmen. Drittstaaten-Lenker dürfen EU-Straßen nur mit europäischem Führerschein oder ähnlicher Berufslizenz befahren. Der britische EP-Berichterstatter Stephen Hughes wertete das neue Gesetz gegenüber der Verkehrs-Rundschau als Beitrag für mehr Verkehrssicherheit sowie soziale Sicherheit und Gesundheit der Fahrer. Für die SPD-Sozialexpertin Barbara Weiler bringt es weitere harmonisierte Wettbewerbsbedingungen. (vr/dw)
EU-einheitliche Fahrerarbeitszeiten sind da
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden