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EU-Binnenschifffahrer einigen sich auf neue Arbeitszeitrichtlinien

16.02.2012 09:46 Uhr
EU-Binnenschifffahrer einigen sich auf neue Arbeitszeitrichtlinien
Begrenzt: 48 Stunden soll die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Binnenschiffern künftig betragen
© Foto: Imago/Olaf Döring

48 Stunden soll die durchschnittliche Wochenarbeitszeit künftig betragen / Nachtarbeit wird auf 42 Stunden in der Woche begrenzt

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Brüssel. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der europäischen Binnenschifffahrer haben sich auf neue Arbeitszeitrichtlinien für den Sektor geeinigt. 48 Stunden soll die durchschnittliche Wochenarbeitszeit künftig betragen, berechnet auf die Dauer von zwölf Monaten. Nachtarbeit wird auf 42 Stunden in der Woche begrenzt. Täglich zehn Stunden Pause, von denen sechs Stunden am Stück liegen müssen, soll dem Schiffspersonal in Zukunft zustehen. Die Mindestruhezeit pro Woche soll künftig 84 Stunden betragen. Den Arbeitnehmern werden vier Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr eingeräumt sowie jährliche Gesundheitsuntersuchungen von den Arbeitgebern bezahlt.

Auf diese Kernpunkte einigten sich am Mittwoch die europäischen Arbeitgeberverbände EBU (European Barge Union) und ESO (European Skippers' Organisation) sowie der Europäische Arbeitnehmerverband für den Transportsektor ETF (European Transport Workers' Federation). Die Regeln sollen sowohl für den Güter- als auch Personenschiffsverkehr auf den EU-Binnengewässern gelten. Die EU-Einrichtungen müssen die neuen Regeln noch befürworten, bevor sie in Kraft treten können.

László Andor, ungarischer EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, begrüßte die Einigung in einer ersten Stellungnahme. „Die Sozialpartner des Binnenschifffahrtsektors wissen am besten, welche besonderen Anforderungen ihr Sektor beansprucht. Sie haben heute erneut gezeigt, dass sie dazu fähig sind, konkrete Lösungen für angemessene Arbeitszeitregelungen zu finden und dabei hohe europäische Standards zu berücksichtigen“, sagte Andor.

Die neuen Regelungen werden die allgemeingültigen Arbeitszeitrichtlinien der EU ersetzen. Ähnliche sektorspezifische Regelungen im Transportwesen gelten nach Auskunft der EU-Kommission bereits in der zivilen Luftfahrt, im grenzüberschreitenden Bahnverkehr und für Seefahrt. (kw)

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