Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat verschärfte Regeln für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers abgelehnt. Bei der Abstimmung über die Änderung der EG-Zugangsverordnung 96/26 entschied sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten am Mittwoch in Brüssel gegen eine „Quick Ratio“ zum Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit eines Unternehmens. Nach diesem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterium müssten die verfügbaren Betriebsgelder einschließlich der Zahlungsforderungen achtzig Prozent der Verbindlichkeiten decken.
Es sei unannehmbar, plötzliche Ausfälle von Forderungen durch Darlehen in fünffacher Höhe auszugleichen, befand der Ausschuss. Er sah es als nützlich an, die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht durch Momentaufnahmen von Jahresbilanzen zu bewerten, sondern sie vor allem bei der Gründung eines Transportbetriebes zu kontrollieren.
Abgelehnt wurden auch strengere Auflagen zur fachlichen Eignung. Danach sollten Unternehmer und Verkehrsleiter, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten der Neufassung eine Prüfung nach weniger als 140 Unterrichtsstunden abgelegt haben, dasselbe Examen samt Unterricht erneut absolvieren. Damit wäre eine Prüfung ohne Unterricht wie derzeit in Deutschland nicht mehr möglich. Die Europaparlamentarier sind für eine Fachkundeprüfung, aber gegen eine Mindestzahl von Unterrichtsstunden.
Verworfen wurde auch die Forderung, dass LKW- und Busunternehmen an ihrem Niederlassungsort Stellplätze für ihre Fahrzeuge nachweisen müssen. Um Briefkastenfirmen zu verhindern, reiche im Falle einer Kontrolle der Nachweis von entsprechendem Parkraum, befanden die Volksvertreter. Über die Berufszulassung und einen zweiten Verordnungsvorschlag zum EU-weiten Marktzugang inklusive neuer Kabotageregeln will das EP-Plenum in seiner Straßburger Tagungswoche vom 21. bis 24. April abstimmen. (dw)