Frankreich, Italien und den Niederlanden ist es in letzter Minute gelungen, einen EU-Beschluss zu ihren Dieselsteuer-Alleingängen fürs Lkw-Gewerbe aufzuschieben. Die EU-Kommission wollte heute über die Rechtmäßigkeit steuerlicher Vergünstigungen entscheiden, die Paris, Rom und Den Haag im "heißen Herbst" 2000 ihren Fuhrleuten unter dem Druck von Lkw-Blockaden gewährt hatten. Kurz zuvor erreichte den EU-Ministerrat ein Brief der drei Länder. Sie fordern darin die Anwendung von Artikel 88 des Amsterdamer Vertrages. Er sieht vor, dass der EU-Ministerrat auf Antrag eines EU-Staates mit Einstimmigkeit beschließen kann, dass eine nationale Beihilfe trotz wettbewerbsverzerrender Wirkung gestattet wird, wenn es "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigen. Darunter verstehen die Absender die damalige Explosion der Dieselpreise. Der EU-Ministerrat hat für die Bewertung des Antrags drei Monate Zeit. Kommt er zu keiner einstimmigen Befürwortung, ist die EU-Kommission wieder am Zuge. Damit hätten Frankreich, Italien und die Niederlande ein Vierteljahr gewonnen. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU hatten die Ausnahmen im Februar 2001 ohnehin bis zum Jahresende 2002 begrenzt. Dabei hatten sie zur Bedingung gemacht, dass die EU-Kommission untersucht, ob die nationalen Steuer-Extras erlaubte staatliche Beihilfen sind. (vr/dw)
Entscheidung zu Dieselsteuersubvention verzögert
Frankreich, Italien und die Niederlande erreichen 3-monatigen Aufschub