Paris/Frankreich. Eine Entscheidung über Gläubigerschutz für die hochverschuldete Betreibergesellschaft des britisch-französischen Eurotunnels fällt erst am 2. August. Das Handelsgericht in Paris vertagte seine für heute erwartete Entscheidung wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit des Verfahrens, teilte einer der Anwälte des Unternehmens mit. „Damit gibt es mehr Zeit für Verhandlungen, um bis dahin zu einer Lösung zu kommen“, fügte Anwalt Jean Veil hinzu. Ein letzter Kompromissvorschlag zur Überwindung der Schuldenkrise an eine Gläubigergruppe hatte Mitte Juli keine Lösung gebracht. Die Gesellschaft entschied daraufhin, sich unter den Schutz des Pariser Handelsgerichts stellen zu wollen. Mit dem Verfahren, das sich an die US-Rechtsprechung anlehnt, wird eine Insolvenzanmeldung vermieden. Die Geschäfte können weitergeführt werden. Zugleich kann ein Richter versuchen, zwischen den Parteien ein Einverständnis herbeizuführen. Im Mai hatten sich Gläubiger zum Verzicht von 54 Prozent ihrer Außenstände von neun Milliarden Euro aus der Bauzeit des Tunnels bereit erklärt. Eurotunnel hat 2300 Beschäftigte und 800.000 Aktionäre. (dpa/tz)
Entscheidung über Gläubigerschutz für Eurotunnel erst August
Handelsgericht Paris hat Eurotunnel-Entscheidung wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit des Verfahrens vertagt