ELAA unterstützt EU-Überprüfung

02.06.2008 14:14 Uhr

Die Vereinigung unterstützt die EU-Kommission darin, die Vorschrift für Konsortien zu überprüfen

Brüssel. Die European Liner Affairs Association (ELAA) hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie sowohl die Überprüfung der Vorschrift für Konsortien sowie die kürzlichen Aussagen der Kommission zu einer neuen Gruppenfreistellung unterstützen will. Die ELAA führte in ihren Empfehlungen zur Vorschrift 823/2000 über Gruppenfreistellungen für Reederei-Konsortien ihren Standpunkt aus. Dort heißt es, „die ELAA glaubt, dass die Überprüfung von Nöten ist, da eine neue Gruppenfreistellungs-Vorschrift (GFV) für Konsortien zusammen mit kommenden Kommissions-Richtlinien für die Anwendung von Wettbewerbsregelungen der Reederei-Industrie ein solides Rahmenwerk für den Betrieb nach dem Ableben der Reederei-Konferenzen in Europa geben wird.“ Die augenblickliche GFV 823/2000 wurde zuletzt in 1999 überarbeitet. Chris Bourne, geschäftsführender Direktor der ELAA sagte: „Ich freue mich, dass Konsortien überdauern werden, da sie für alle Parteien Sinn machen. In vielen Fällen sind sie das einzige Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Reedereien. Unsere Kunden unterstützen ebenfalls Konsortien, da sie die Hafen- und Service-Wahlmöglichkeit in Zeiten veränderter Marktnachfrage erhöht. Durch die Effizienz von Konsortien ist der Umwelteinfluss geringer.” Laut ELAA muss die GFV insbesondere in zwei Bereichen überarbeitet werden. Referenzen zur GFV 4056/86 und zu Reederei-Konferenzen müssen klar gestrichen werden. Der Bereich in dem Konsortien erlaubt sind, muss ausgeweitet werden, um das Wachstum im Frachtvolumen und Handel zu reflektieren, welches in den letzten zehn Jahren aufgetreten ist. Die ELAA schlägt weiterhin die Abschaffung von gemeinsamen Frachtbriefen vor. Sie seien überholt und machen die Gesetzgebung unnötigerweise kompliziert. „In verschiedenen Handelsmärkten ist der Marktanteil bei dem ein Konsortium vom Markt gebannt wird zu niedrig. Zusätzlich ist das 36-Monats-Limit für Konsortien-Vereinbarung en heutzutage unpraktisch, da Schiffsbetreiber und Kapitalgeber Abmachungen über einen viel längeren Zeitraum treffen müssen“, sagte Bourne. (rup)

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