Mit neuen Kompetenzen soll das Eisenbahnbundesamt künftig allen Bahnbetreibern den gleichberechtigten Zugang zum deutschen Schienennetz sichern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, das Amt solle künftig verstärkt darüber wachen, dass private Konkurrenten der Deutschen Bahn AG nicht diskriminiert werden. Das sei "ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb auf der Schiene", sagte Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD). Künftig soll das Eisenbahnbundesamt (EBA) ohne Antrag eines Betroffenen einschreiten können, wenn der Verdacht einer Diskriminierung besteht. Die größte Eisenbahngewerkschaft Transnet argumentierte, mit der Regulierung werde eine Trennung von Netz und Bahnbetrieb überflüssig. "Dies kann nicht ein erster Schritt zur Trennung von Fahrweg und Betrieb sein", sagte Transnet-Chef Norbert Hansen der dpa. Vielmehr sei eine Trennung nun nicht mehr erforderlich. Wenn ein Regulator über den Netzzugang wache, sei ohnehin keine Diskriminierung mehr möglich. Stimmen Bundestag und Bundesrat der Änderung des Eisenbahn-Gesetzes zu, darf das EBA bei einer Diskriminierung ein Zwangsgeld von bis zu einer Million DM verhängen. Außerdem werden ihm Zugangs-und Auskunftsrechte sowie die Einsicht in Unterlagen eingeräumt. (vr/dpa)
Eisenbahnbundesamt wird Hüter des Bahnnetzes
Transnet: Trennung von Netz und Bahnbetrieb damit überflüssig