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DSLV: Mehrfachbelastung durch mehrere CO2-Abgabensysteme droht

18.06.2021 10:59 Uhr
DSLV Chef Frank Huster
Frank Huster warnt vor Mehrfachbelastungen für deutsche Straßengüterverkehrsunternehmen
© Foto: DSLV/dpa/picture-alliance

Der DSLV sieht bei der vorläufigen Einigung zur Eurovignetten-Richtlinie zwar Fortschritte, warnt aber vor drohenden Mehrfachbelastungen für den deutschen Straßengüterverkehr.

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Berlin. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat die am 15. Juni 2021 erzielte vorläufige Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates zur Novelle der Wegekosten-Richtlinie begrüßt. Gleichzeitig warnt der Verband aber vor Mehrfachbelastungen für deutsche Straßengüterverkehrsunternehmen durch mehrere CO2-Abgabensysteme.

Die um eine CO2-Gebührenkomponente ergänzte, entfernungsbasierte Gebührensystematik der EU-Richtlinie könne vor allem dann flächendeckend Anreize für eine Transformation hin zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen setzen, wenn die Umsetzung europäisch einheitlich erfolge, führte der DSLV aus. Sollten sich die Brüsseler Institutionen abschließend verständigen, wäre dies nach Ansicht des Verbandes ein Schritt in Richtung zur Umsetzung des „polluter pays principle“.

Eine Lücke lasse das Verhandlungsergebnis hingegen bei der Umsetzung des „user pays principle“, indem die Richtlinien-Novelle nach jetzigem Verhandlungsstand weiterhin Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen enthält. So sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Während Deutschland weiterhin Ausnahmen für einzelne Verkehrsnutzergruppen unterstützt, lässt die Bundesregierung offen, wie sie ihre verbindliche Zusage, den Straßengüterverkehr nicht mit mehrfachen CO2-Abgaben zu belasten, einlösen wird.“

DSLV sieht in Carbon-Leakage-Verordnung kein praktikables Instrument

So ist aus Sicht des DSLV die geplante deutsche Carbon-Leakage-Verordnung kein praktikables Instrument zur Kompensation der aus zukünftiger CO2-basierter Lkw-Maut und zusätzlichem nationalen CO2-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden Doppelbelastungen. Hinzu komme, dass der Güterverkehrssektor heute gar nicht zu den Sektoren gehört, die überhaupt beihilfeberechtigt im Sinne der Verordnung sind.

„Eine nachträgliche Aufnahme in die Sektorenliste ist kein Selbstläufer und hängt zu sehr vom politischen Willen ab, der insbesondere nach der Bundestagswahl nicht automatisch unterstellt werden kann“, sagte Huster. Zudem sei der Carbon Leakage-Kompensationsmechanismus an zu hohe bürokratische Auflagen gekoppelt. „Ein echtes Bemühen der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode zu einer wirklich praktikablen Lösung für die Logistikbranche zu kommen, ist nicht erkennbar“, bemängelt Huster. Spätestens mit Inkrafttreten der zusätzlichen CO2-Mautkomponente müsse „der Straßengüterverkehr deshalb wieder aus dem Anwendungsbereich des BEHG entlassen werden“, forderte Huster abschließend. (tb)

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