Die Karlsruher Richter haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung heißt es, die Verfassungsbeschwerde hätte aus prozessualen Gründen wenig Aussicht auf Erfolg. Die betroffenen Unternehmen hätten es versäumt, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die ihnen angeblich drohende Rechtsverletzung zu verhindern. Dazu hätten die Beschwerdeführer neben den Eilanträgen auch Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten einreichen müssen. Die Beschwerdeführer wollten auf diese Weise verhindern, dass die Bundesregierung Anfang Juli die Zahlen für die Mehrwegquote für Bier und Mineralwasser veröffentlicht. Unterschreiten die Zahlen den in der Verpackungsverordnung festgelegten Grenzwert von 72 Prozent, dann wird sechs Monate später der Dosenpfand erhoben.
Dosenpfand: Verfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Mit einer Verfassungsbeschwerde wollten verschiedene Getränkeunternehmen und Einzelhändler die Einführung des Dosenpfands noch in letzter Minute verhindern. Ihnen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.