Brüssel. Das EU-Moratorium zum Aufschub des Einführungstermins für den Digital-Tachographen ist zwar durchführbar, hat aber keine EU-Rechtsbasis. Diese Ansicht vertraten die meisten EU-Länderexperten der Tacho-Arbeitsgruppe am 18./19. Mai in Brüssel. Das Moratorium hatte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio den EU-Staaten im April angekündigt. Danach soll das Tacho-Startdatum 5. August 2004, das wegen fehlender Geräte illusorisch ist, um zwölf Monate verschoben werden. Bis 5.8.2005 soll kein Unionsland belangt werden, das weiterhin Papier- statt Elektronikschreiber in neue Lkw und Busse einbaut. Damit will die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag umgehen, zu dem sie laut Tacho-Verordnung 2135/98 verpflichtet ist. Dem stimmte nur Frankreich zu, das während des Moratoriums eine nationale Einbaupflicht der Black-Box erwägt. Dagegen sieht die Kommission den Tacho-Einbau für die Übergangszeit als Kann-Bestimmung. Wie die Mehrheit der Arbeitsgruppe verlangten auch die Internationale Straßentransport-Union (IRU) und der Verband europäischer Automobilhersteller (ACEA) eine harmonisierte Einführung des Elektronik-Tachos an einem gesetzlich neu festgelegten Stichtag. Das hatte zuvor bereits Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe in einem Brief an die Verkehrskommissarin gefordert. (vr/dw)
Digitaltachograph: EU-Moratorium praktikabel, aber gesetzwidrig
Bis August 2005 sind weiter Papierschreiber in neuen LKW und Bussen erlaubt