Berlin. Die Bundesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Einführung des digitalen LKW-Fahrtenschreibers vorgelegt. Es solle „mehr Effizienz bei den Kontrollen, der Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden“. In dem Entwurf werden die Kosten für die Nutzer mit einer Gesamtgebühr von 22 Euro für die Zuteilung einer Kontrollgerätekarte kalkuliert. Speditionen und sonstige Unternehmen, welche unter die Sozialvorschriften fallende Fahrzeuge einsetzten sowie Werkstätten seien verpflichtet, Unternehmens- und Werkstattkarten zu kaufen. Hinzu käme die eventuelle Anschaffung von Hard- und Software zur Speicherung der Daten von Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher der Kontrollgeräte von Speditionen. Der Bundesrat begrüßte den Gesetzentwurf, forderte die Regierung aber auf, sich bei der EU-Kommission für eine Verschiebung des Starttermins des digitalen Fahrtenschreibers einzusetzen. Ursprünglich war die Einführung für Anfang August geplant. (vr/jök.)
Digitaler Fahrtenschreiber im Gesetzgebungsverfahren
Zuteilung einer Karte für das Kontrollgerät soll 22 Euro kosten – dazu kommen Kosten für Hard- und Software