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Digitale Zollplattform in Belgien gestartet

07.06.2019 09:30 Uhr
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Unterstützt wird die neue Plattform unter anderem bereits von den Häfen Antwerpen und Zeebrugge
© Foto: Antwerp Port Authority

Mit einem speziell für den E-Commerce entwickelten Portal will man in Belgien für eine schnellere und effizientere Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Warenverkehr sorgen.

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Antwerpen. Belgien will die Ein- und Ausfuhr von Waren stark vereinfachen. Dazu wurde die Zollplattform BE-GATE entwickelt, die am 6. Juni offiziell gestartet ist. Das speziell für den Wachstumsmarkt E-Commerce entwickelte Portal soll eine schnellere und effizientere Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Warenverkehr ermöglichen. Unterstützt werde die neue Plattform bereits von vier wichtigen E-Commerce-Hubs, den Häfen Antwerpen und Zeebrugge sowie den Flughäfen Brüssel und Liege, teilte der Hafen Antwerpen mit.

Das Zollportal ist für die Verarbeitung großer Datenmengen ausgelegt. Über ein offiziell zoll-zugelassenes Formular kann eine hohe Anzahl von Ankunftsmeldungen gleichzeitig übermittelt werden. Bei Sendungen bis zu 22 Euro dient das Formular zugleich als Anmeldung zum freien Verkehr (declaration of release for consumption). Für alle anderen Sendungen ist eine zusätzliche Erklärung in der belgischen Zoll-Softwarelösung PLDA (PaperLess Douanes et Accises / Paperless Customs & Excise) notwendig.

Ziel ist die Vereinfachung der Zollabwicklung

Von BE-GATE erwarte man eine „signifikante Vereinfachung der Zollabwicklung und damit eine noch höhere Attraktivität des Standortes Antwerpen für E-Commerce-Verkehre“, erklärte Luc Arnouts, Director International Networks, Port of Antwerp.

BE-GATE kann im Rahmen der Zollvorschriften für den freien Verkehr, für die Zolllagerhaltung und die endgültige Ausfuhr eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass der Wirtschaftsbeteiligte über einen Firmensitz in Belgien und einen Status als Zollagent verfügt. Darüber hinaus sind ein Zwischenlager oder ein als Zollager zugelassener Ort, die Berechtigung zur Verwendung der vereinfachten Anmeldung sowie eine umfassende Gewährleistung notwendig. Verbrauchsteuerpflichtige und genehmigungspflichtige Waren sowie Waren, die besonderen Beschränkungen und Kontrollauflagen unterliegen, sind für die Nutzung von BE-GATE ausgeschlossen. Im Export kann BE-GATE für Sendungen mit einem Wert bis zu 1000 Euro und einem Gewicht von weniger als 1000 Kilogramm verwendet werden. Andernfalls ist eine zusätzliche Erklärung in PLDA notwendig. (tb)

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