Das letzte Hindernis zur Einführung des Digital-Tachographen für Lkw und Bus ist beseitigt. Der Anhang zur entsprechenden Verordnung 2135/98 wurde rechtlich korrekt erstellt, die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen dabei nicht überschritten. Das hat jetzt der Rechtsausschuss des Eropäischen Parlaments in Brüssel abschließend festgestellt. Ein Einwand der EU-Abgeordneten Brigitte Langenhagen (CDU) hatte den Stein ins Rollen gebracht. Sie hatte dem von der Kommission geleiteten EU-Ausschuss von Regierungsvertretern vorgeworfen, in den so genannten "1B"-Anhang zur neuen Tachographen-Verordnung nicht nur technische Spezifika aufgenommen, sondern auch eine "neue gesetzliche Körperschaft” zur Prüfung der internationalen Passfähigkeit von "Black-Box” und Fahrer-Chipkarte des Fahrtenschreibers vorgesehen zu haben. Resultat der Überprüfung: Eine solche Stelle sei weder eingerichtet noch für später beabsichtigt. (dw)
Digital-Tachograph: EU-Parlament beseitigt rechtliche Zweifel
Einwand der Kompetenzüberschreitung durch die Kommission unbegründet