Die EU-Kommission wird den EU-Ministerrat wegen der von ihm genehmigten Steuerermäßigungen für Lkw-Diesel in Frankreich, Italien und Holland nicht wie angekündigt vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Das erklärte der Sprecher der EU-Behörde, Jonathan Faull. Der Rat habe versichert, dass sein Beschluss keinen Präzedenzfall bedeute. Der Pressechef von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio, Gilles Gantelet, erklärte: "Die Kommission bedauert es, dass sie vom Rat ausgeschaltet wurde." Sie verzichte aber "angesichts der vorgebrachten politischen und juristischen Argumente" auf eine Klage. Die Wirtschafts- und Finanzminister der Union hatten Anfang Mai die Steuergeschenke gebilligt, die Paris, Rom und Den Haag im Herbst 2000 ihren Straßentransporteuren als Ausgleich für überhöhte Dieselpreise gewährt hatten. Die Regierungen beriefen sich auf eine Notsituation und forderten die Anwendung des Artikels 88 des Amsterdamer Vertrages. Danach kann der EU-Rat einseitige Steuersubvention gestatten, wenn dies "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigen. Obwohl es sich dabei, nach Ansicht der EU-Kommission, um unerlaubte staatliche Beihilfen handelt, stimmte der EU-Rat nach dreimonatiger Prüfung zu. (vr/dw)
Diesel-Subventionen: EU-Kommission verzichtet auf Klage gegen EU-Ministerrat
"Unerlaubte Beihilfen" in Frankreich, Italien und Holland bis Jahresende legalisiert