Bonn. Hintergrund dieses Schritts sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die eine Übernahme von Trans-o-flex durch die Post verhindere, so der Bonner Logistikkonzern in einer Mitteilung. Dennoch werden der Konzern Zusammenarbeit mit trans-o-flex fortsetzen. Über den Umfang der Kooperation werde Fallweise entschieden. 1997 hatte die Deutsche Post hatte 24,8 Prozent der Geschäftsanteile an Trans-o-flex erworben. Die geplante Übernahme weiterer 75,2 Prozent von der BayernFinanz wurde im Jahr 2001 beim Bundeskartellamt angemeldet. Das Bundeskartellamt hat diesen Erwerb damals formal untersagt. Gegen diese Entscheidung hatte der gelbe Riese geklagt.
Deutsche Post wird Beteiligung an trans-o-flex abgeben
Die Deutsche Post wird ihre Beteiligung in Höhe von 24,8 Prozent an dem Logistikdienstleister Trans-o-flex in Weinheim veräußern.