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Der Fahrplan zur Realisierung des TEN-V-Kernnetzes

23.01.2014 10:29 Uhr
Der Fahrplan zur Realisierung des TEN-V-Kernnetzes
Im Oktober 2013 hat die EU-Kommission das neue TEN-V-Kernnetz vorgestellt
© Foto: EU-Kommission

Koordinatoren für jeden Verkehrskorridor sollen die Erarbeitung konkreter Projekte vorantreiben. Ziel sind rechtlich bindende Maßnahmenkataloge.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat festgelegt, in welchen Schritten der Bau der neun Hauptkorridore des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030 erreicht werden soll. Die Arbeit an dem TEN-V-Kernnetz soll nach einem einheitlichen Muster strukturiert und auf gesetzliche Vereinbarungen zwischen den jeweils beteiligten Staaten und der EU-Kommission gestellt werden. Vertreter der betroffenen Verkehrssektoren sollen in die Planung mit eingebunden werden.

Koordinatoren für jeden Korridor

Noch im ersten Quartal 2014 will die EU-Kommission für jeden Korridor einen Koordinator bestimmen. Koordinatoren sollen auch für die horizontalen Projekte „ERTMS im Schienenverkehr“ und „Meeresautobahnen“ (Motorways of the Sea) eingesetzt werden. Die Koordinatoren werden im Auftrag der Kommission so genannten Korridor-Foren vorstehen. In diesen Foren kommen Vertreter aller Mitgliedsstaaten regelmäßig zusammen, die von der Entwicklung des Korridors betroffen sind. 2014 sollen sich diese Foren und ihre Arbeitsgruppen mehrmals treffen, um im Dezember konkrete Entwicklungspläne für die Korridore zu verabschieden. Anfang 2015 will die EU-Kommission diese Pläne zur Grundlage nehmen, um rechtlich verbindliche Umsetzungsmaßnahmen für die einzelnen Korridore zu erlassen.

Rechtlich verbindliche Grundlage als Fortschritt

Die Korridor-Foren und ihre Arbeitsgruppen sollen sich danach weiter regelmäßig treffen, um die Fortschritte beim Bau der Korridore zu begleiten. Vertreter der EU-Kommission hatten bei der Vorstellung des neuen TEN-V-Kernnetzes im Oktober 2013 immer wieder betont, dass die rechtlich-verbindliche Grundlage für den Bau der Korridore einer der großen Fortschritte gegenüber dem bisherigen TEN-V-Ansatz mit 30 Prioritätsprojekten sei. Die Kommission erhofft sich dadurch ein stärkeres Engagement der EU-Mitgliedsstaaten bei der tatsächlichen Umsetzung der Pläne, weil bei Nicht-Erfüllung in letzter Instanz eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen könnte. (kw)

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