Betroffene, deren Punktekonto im Verkehrszentralregister in Flensburg tilgungsreife Eintragungen aufweist, können aufatmen: Die Verwertung solcher tilgungsreifen, aber aufgrund der Überliegefrist noch nicht getilgten Eintragungen wurde jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm verboten. Bisher haben Behörden und Gerichte mitunter die wegen Zeitablaufs tilgungsreifen, aber noch nicht endgültig gelöschten Eintragungen im Punktekonto herangezogen, um bei neuen Verstößen Bußgelder zu erhöhen oder ein Fahrverbot zu verhängen. Diese Praxis stoppte jetzt das OLG: Sinn und Zweck der Überliegefrist, also der Frist zwischen Tilgungsreife und Tilgung, sei die Sicherstellung, dass alte Eintragungen dann berücksichtigt werden, wenn neuen Eintragungen hinzukommen, die aus der Zeit vor der Tilgungsreife der alten Eintragungen stammen. Wenn aber nach Eintritt der Tilgungsreife der alten Entscheidung neue Verstöße begangen werden, dürfen die alten Eintragungen nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sie wegen der Überliegefrist noch nicht getilgt sind, so die Richter. (pop/aru) OLG Hamm Beschluss vom 30. Mai 2006 Aktenzeichen: 3 Ss OWI 281/06
Das Urteil der Woche: Punktekonto in Flensburg reduzieren
Tilgungsreife Eintragungen sind nicht verwertbar