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CSU: Rückkehr zu Grenzkontrollen möglich

02.09.2015 17:20 Uhr
CSU: Rückkehr zu Grenzkontrollen möglich
Stephan Meyer fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf, sich wieder an das Dublin-Abkommen zu halten
© Foto: Picture Alliance/dpa/Karlheinz Schindler

Durch die Flüchtlingsströme könnte an den Grenzen im Schengen-Raum künftig wieder kontrolliert werden. Zwischen Österreich und Italien sollen zumindest temporär wieder Kontrollen durchgeführt werden.

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Berlin. Der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer, schließt angesichts der Flüchtlingsbewegung nach Deutschland die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht aus. Der CSU-Politiker sagte am Mittwoch in Berlin: „Wenn langfristig Dublin III nicht funktioniert - sprich, wenn sich manche Länder einfach nicht an ihre Verpflichtungen halten, die Asylbewerber und Flüchtlinge zu registrieren und sie so zu behandeln, dass die Verfahren in ihrem Land durchgeführt werden, dann wird (...) sich die Frage stellen, ob Schengen noch Sinn macht.“

Dem Schengen-Raum gehören zahlreiche europäische Länder an. Unter anderem Deutschland, Frankreich und Italien traten dem Abkommen 1990 bei. Österreich folgte 1995. Nach dem Dublin-Abkommen müssen Asylbewerber von den EU-Mitgliedsländern aufgenommen werden, in denen sie als erstes in der Europäischen Union ankommen.

Mayer begrüßte die Entscheidung des Südtiroler Landeshauptmanns in Absprache mit der italienischen Regierung, temporär wieder Grenzkontrollen zwischen Italien und Österreich einzuführen. „Das war auch der außerordentliche Wunsch der bayerischen Staatsregierung angesichts der dramatischen Zunahme der Asylbewerber und Flüchtlinge in Südbayern.“ Er sprach von einem „klaren Weckruf“, dass sich alle EU-Mitgliedsstaaten an das Dublin-Abkommen zu halten hätten.

Er betonte, die CDU/CSU-Fraktion halte an dem Schengen-Abkommen fest: „Die freie Bewegungsmöglichkeit innerhalb der Europäischen Union ist (...) eine der entscheidenden Säulen, auf denen die EU fußt.“ Es sei aber durch die jetzige Entwicklung gefährdet. Mayer beklagte, dass nur Deutschland und die Schweiz die Schleierfahndung (verdachtsunabhängige Personenkontrollen) anwendeten. (dpa)

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