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BWVL bittet um Aussetzung der Ahndung für Mautverstöße

28.11.2023 14:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw fährt durch Mautkontrolle an der Autobahn
Der BWVL befürchtet, dass viele Unternehmen nicht schnell genug beim Einhalten der neuen Lkw-Maut sind - das hat bürokratische Gründe
© Foto: DjiggiBodgi.com/ AdobeStock

Im Zuge der Änderungen der Lkw-Maut ab 1. Dezember 2023 haben viele Unternehmen erst seit Kurzem Kenntnis über die geänderte Zuordnung der Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge. Nach Ansicht des BWVL ist es insbesondere für die erstmals mautpflichtig werdenden Unternehmen nicht mehr möglich, in der Kürze der Zeit eine entsprechende On-Board-Unit einbauen zu lassen.

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Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing in einem offenen Brief gebeten, die Ahndung von Lkw-Mautverstößen bei erstmals mautpflichtig werdenden
Fahrzeugen vorerst auszusetzen.
Im Zuge der Änderungen der Lkw-Maut ab 1. Dezember 2023 haben viele Unternehmen erst seit Kurzem Kenntnis über die geänderte Zuordnung der Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge auf eine neue, von der bisherigen zulässigen Gesamtmasse (zGm) abweichende technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) erhalten. Infolgedessen werden mehrere tausend Fahrzeuge ab dem 1. Dezember 2023 erstmals mautpflichtig oder müssen in eine andere Gewichtsklasse eingeordnet werden.

Nach Ansicht des BWVL ist es insbesondere für die erstmals mautpflichtig werdenden Unternehmen nicht mehr möglich, in der Kürze der Zeit eine entsprechende On-Board-Unit einbauen zu lassen. Insbesondere bestünden gerade auch mit Blick auf die Vorweihnachtszeit erhebliche Engpässe in den Fachwerkstätten bei der Terminvergabe.
Trotz der Möglichkeit, eine manuelle Einbuchung im Mautsystem vornehmen zu können, sieht der BWVL darin einen erheblichem zusätzlichem Zeit- und Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen. Der BWVL geht davon aus, dass diejenigen, die bisher noch keiner Mautpflicht unterlegen sind, einige Zeit benötigen werden, die Maut durch das Einbuchen fehlerfrei zu entrichten. 
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Situation hat sich der BWVL im Interesse der zahlreichen kleinen und mittleren Wirtschaftsunternehmen an Bundesverkehrsminister Wissing gewandt und darum gebeten, sich für einen Übergangszeitraum von 8 Wochen bis zum 31. Januar 2024 bei den Kontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität im Rahmen des Opportunitätsprinzips von der Ahndung entsprechender Verstöße abzusehen und die möglicherweise nicht entrichtete Maut im Nacherhebungsverfahren nicht geltend zu machen.

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