München/Bonn. Die Ökosteuer wird demnächst höchstrichterlich überprüft. Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die gemeinsame Verfassungsbeschwerde der Thüringer Kühlhäuser sowie der Markt- und Kühlhallen-AG, die auch als Logistikdienstleister tätig ist, für den 2. Dezember angesetzt. Jan Peilnsteiner, Geschäftsführer des Kühlhausverbandes VDKL ist hinsichtlich des Verfahrensausgangs zuversichtlich: „Immerhin hat bereits der Bundesfinanzhof gegenüber dem Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung als vollkommen richtig bestätigt.“ Die Beschwerdeführer haben sich gegen die ungleiche Besteuerung für wirtschaftlich völlig identische Leistungen gewandt. Die Verfassungsbeschwerde war im Oktober 1999 eingereicht worden, somit ist das Verfahren seit mittlerweile vier Jahren anhängig. (vr/mp)
Bundesverfassungsgericht überprüft Ökosteuer
Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerde zweier Kühllogistikunternehmen und Kühlhäuser findet am 2. Dezember statt