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Bundesregierung erläutert Kontrollen in der Luftfracht

01.08.2012 11:56 Uhr
Bundesregierung erläutert Kontrollen in der Luftfracht
Fracht, die nicht von einem bekannten Versender kommt, muss von einem „reglementierten Beauftragten“ kontrolliert werden
© Foto: DHL

Die Bundesregierung erläutert in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD die Kontrollvorgänge in der Luftfracht.

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Berlin. Frachtsendungen müssen vor ihrer Verladung in ein Flugzeug kontrolliert werden, um Manipulationen auszuschließen. Fracht, die nicht von einem bekannten Versender komme, sei von einem „reglementierten Beauftragten“ zu kontrollieren“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion.

„Reglementierte Beauftragte sind behördlich zugelassene Stellen wie Spediteure oder Luftfahrtunternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen, die Frachtkontrollen (zum Beispiel Röntgen) durchführen oder Fracht im Rahmen der sicheren Lieferkette von einem bekannten Versender übernehmen“, heißt es in der Antwort. Mitte Juni verfügten 1486 Betriebsstätten über eine Zulassung als reglementierter Beauftragter, teilte die Regierung weiter mit. Angesichts einer erheblichen Zunahme unsicherer Frachten an Flughäfen plant die Regierung einen verstärkten Einsatz von Sprengstoffspürhunden. (jök)

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