Bundesrat lehnt Vorstoß gegen VW-Gesetz ab

03.09.2008 15:58 Uhr
VW 290
Das VW-Gesetz bleibt vorerst bestehen (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Baden-Württemberg scheitert mit Versuch dem VW-Großaktionär Porsche mehr Einfluss zu sichern

Berlin/Stuttgart. Baden-Württemberg ist mit zwei Anträgen zur Abschaffung des VW-Gesetzes im Rechtsausschuss des Bundesrates gescheitert. Das bestätigte der Bundesrat heute in Berlin. Damit bleibt der Einfluss des Landes Niedersachsen als VW- Aktionär mit Vetorecht zunächst unangetastet. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte kritisiert, die in dem Gesetz verankerten Sonderregelungen für VW verstießen gegen EU-Recht. Das vor rund 50 Jahren erlassene Gesetz sei nicht mehr zeitgemäß. VW-Großaktionär Porsche hatte die Initiative des Landes als wichtige Unterstützung bei der Mehrheitsübernahme des Wolfsburger Autobauers begrüßt. Die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des VW-Gesetzes sieht eine 20-prozentige Sperrminorität bei der VW-Hauptversammlung für wichtige Entscheidungen vor. Das sichert dem Land Niedersachsen, das etwas mehr als 20 Prozent der Anteile an dem Wolfsburger Autobauer VW hält, ein Vetorecht. Nach Golls Angaben haben 10 der 15 anderen Länder gegen die Initiative Baden-Württembergs gestimmt, 5 enthielten sich. Welche Position der Bundesrat am 19. September nun zum Entwurf der Bundesregierung einnehmen werde, sei unklar. Die EU-Kommission hatte jüngst ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Neufassung des VW-Gesetzes eingeleitet. (dpa)

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