Die Überwachung des Luftverkehrs über Deutschland kann künftig von der bundeseigenen Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) an ausländische Flugsicherungs-Organisationen delegiert werden. Die Regelung ist Bestandteil der am Freitag vom Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligten Reform der deutschen Flugsicherung. Zuvor hatte der Bundestag eine entsprechende Grundgesetz-Änderung verabschiedet. Anders als geplant wird die DFS nicht privatisiert. Diese Regelung war im Jahr 2006 von Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt worden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Flugsicherung, wie sie etwa im Südwesten Deutschlands schon teilweise praktiziert wird, erhält dadurch eine verbesserte rechtliche Grundlage. Durch eine verstärkte Kooperation sollen Warteschleifen über den Flughäfen reduziert werden, was den Kerosinverbrauch senkt und den Ausstoß von Treibhausgasen vermindert. Als das Gesetz im Mai den Bundestag passiert hatte, sprach die große Koalition vom Ziel eines einheitlichen europäischen Luftraums. Auch im Bundesrat fand die Reform eine breite Mehrheit, Widerspruch kam allerdings von Baden-Württemberg. Bei hoheitlichen Aufgaben müsse sich der Staat intensive Steuerungs- und Kontrollrechte vorbehalten, mahnte der baden-württembergische Bundesrats- und Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU). Die Überwachung des Luftverkehrs gehöre zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. (dpa/ag)
Bundesrat billigt Reform der Flugsicherung
Deutsche Flugsicherung kann nun die Überwachung des Luftverkehrs an ausländische Flugsicherungs-Organisationen delegieren