Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ökosteuer. In einem Schreiben des BFH an das Bundesverfassungsgericht heißt es, die Bevorzugung der Industrie gegenüber Dienstleistern sei zu beanstanden. Mit Recht seien die Kläger der "Differenzierung entgegen getreten". Immer wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit steuerrechtlichen Fragen beschäftigt, wird der BFH als zuständiges Fachgericht um eine Stellungnahme gebeten. Zwei Kühlhausunternehmen hatten mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistikunternehmen (VDKL) und des Bundesverbandes Spedition und Logistik (BSL) gegen die Ungleichbehandlung von Kühlhäusern gegenüber dem produzierenden Gewerbe geklagt. Nach ihrer Auffassung wird der Handel gegenüber der Industrie benachteiligt, weil diese nur 20 Prozent der Steuern auf Energie und Mineralöl zahlen müssen. Das Bundesfinanzministerium widersprach der Auffassung des BFH. Es handele sich um eine "gutachterliche Meinungsäußerung ohne rechtliche Bedeutung", sagte Ministeriumssprecher Torsten Albig. Union und FDP forderten die umgehende Abschaffung der Ökosteuer. (jök)
Bundesfinanzhof: Teile der Ökosteuer sind verfassungswidrig
Bundesfinanzministerium wertet BFH-Stellungnahme als rechtlich bedeutungslos