Der Bundesrat hat am Freitag die vom Bundestag bereits gebilligte Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) abgelehnt. Damit wurde auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Tagesordnung abgesetzt, weil weite Teile dieser Novelle erst durch die – jetzt verhinderte – Änderung der Ermächtigungsgrundlage im StVG möglich geworden wäre.
Gewissermaßen als Kollateralschaden wurde damit auch die Einführung des bundeseinheitlichen Ladezonenschildes verhindert, das Teil der geplanten StVO-Novelle war. Namentlich der Kurier-, Express- und Paketverband BIEK hatte ein solches Schild seit Anfang 2019 unermüdlich gefordert. Ebenfalls verhindert wurde die Aufnahme eines Verbots des Abschaltens von Notbremsassistenten in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
Hinter der Ablehnung der StVG-Novelle steht die Furcht einiger Länder, dass der Charakter des Straßenverkehrsrechts als Gefahrenabwehrrecht aufgeweicht wird und nicht mehr die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt steht. Kern der StVG- und StVO-Novelle sollte sein, dass die Kommunen zusätzliche Spielräume bekommen, um aus Gründen des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zum Beispiel leichter Busspuren anordnen können oder von Kfz-Fahrbahnen Teile für Rad- und Fußverkehr umwidmen zu können.
Unklar ist, wie es jetzt weitergeht. Anders als in vergleichbaren Fällen hat der Bundesrat nämlich nicht den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz im Dialog mit dem Bundestag zu retten, sondern einfach abgelehnt. Theoretisch könnten aber der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Unabhängig davon könnten das Ladezonenschild und das Abschaltverbot für Notbremsassistenten in einer kleinen Novelle der StVO ohne die kontroversen Themen eingeführt werden.