Wiesbaden. Die hessische Landesregierung will das geplante Nachtflugverbot beim Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht mit einer bundesrechtlichen Regelung unterlaufen. Für solche Tricks stehe er nicht zur Verfügung, betonte Koch am Dienstag beim hessischen Unternehmertag in Wiesbaden. Man werde das Planfeststellungsverfahren mit der rechtlichen Grundlage beenden, mit der es begonnen worden sei. „Mit dem Recht werden wir auch zum Bundesverwaltungsgericht gehen, und nicht mit einem anderen“, sagte Koch. Er sagte aber nicht, ob die Landesregierung in Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zum Flughafenausbau gehen werde. Union und FDP haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Flughäfen auch „international wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ sicherzustellen. Das zielt auf das Luftverkehrsgesetz des Bundes ab. Die Opposition im Wiesbadener Landtag hatte daraufhin CDU und FDP vorgeworfen, die rechtliche Grundlage für das geplante Nachtflugverbot aushebeln zu wollen. Im Planfeststellungsbeschluss - der Genehmigung der für den Flughafenausbau - werden höchstens 17 Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte entschieden, dass die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung damit nur unzureichend bewertet worden seien. Die Landesregierung will noch entscheiden, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt und damit vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. Auch den klagenden Kommunen steht der Gang vor die höchste Instanz offen. (dpa)
Bund wird Frankfurter Nachtflugverbot nicht aushebeln
Die hessische Landesregierung will das geplante Nachtflugverbot nicht mit einer bundesrechtlichen Regelung unterlaufen