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Bund vereinheitlich Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien

02.12.2011 09:59 Uhr
Bund vereinheitlich Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien
Für Chemielogistiker gilt nun weltweit eine einheitliche Kennzeichnungspflicht
© Foto: Hoyer

Deutschland passt das Chemikaliengesetz an die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an

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Berlin. Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes hat Deutschland die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) übernommen. Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien erfolgt nun nach weltweit einheitlichen Regeln, teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit.
 
Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich die Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. An die Stelle der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund treten künftig verkehrsschildartige Gefahrenpiktogramme auf weißem Grund mit roter Umrandung. Die Kennzeichnungen liefern Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und die sichere Verwendung der Chemikalie. Die Änderung des Chemikaliengesetzes ist nach Ministeriumsangaben bereits am 9. November 2011 in Kraft getreten. (ag)

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