München. Wenn in ihrem Arbeitszeugnis steht, „Das Verhalten von Herrn Müller gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei“, dann sollten Sie genauer hinschauen. Denn eigentlich müssten bei diesem Standardsatz, der in vielen Arbeitszeugnissen zu lesen ist, erst der „Vorgesetzte“ und dann der „Mitarbeiter“ genannt werden. Ist die Reihenfolge wie hier umgedreht, dann bedeutet dies im Klartext: „Herr Müller hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten“. Die 12. Auflage von „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“ der Autoren und Rechtsanwälte Günther Huber und Waltraut Müller zeigt wieder sehr schön, welche Dinge beim Lesen und Erstellen von Arbeitszeugnissen zu beachten ist. Neben den „geheimen Codes“ bietet das Buch vor allem Hinweise zu den rechtlichen Fristen und Rahmenbedingungen. In die 12. überarbeiteten Auflage wurden wieder aktuelle Urteile zur Zeugniserstellung aufgenommen. Auf einer beiliegenden CD finden sich über hundert Musterzeugnisse für verschiedene Berufsgruppen und Branchen – darunter auch Lagerarbeiter, Fahrer, Speditionskaufleute aber auch Geschäftsführer und Vorstände. Das Buch (ISBN: 978-3-448-09322-3) ist im Haufe-Verlag (http://www.haufe.de) für 24,90 Euro erschienen. (ak)
Buch der Woche: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis
Jeden Dienstag neu – der Buchtipp der Woche: Heute empfehlen wir die 12. Auflage von „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“ von Günther Huber und Waltraut Müller