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Brüssel sagt Nein zum TIR-Verfahren innerhalb der EU

17.07.2012 10:49 Uhr
Brüssel sagt Nein zum TIR-Verfahren innerhalb der EU
Die EU-Kommission ist gegen eine Wiedereinführung des TIR-Verfahrens innerhalb der Union.
© Foto: Fotolia/Finecki

Die Europäische Kommission lehnt eine Wiedereinführung des Zollversandverfahrens für Straßentransporte innerhalb der Europäischen Union ab.

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Brüssel. Die Europäische Kommission lehnt eine Wiedereinführung des Zollversandverfahrens Transports Internationaux Routiers (TIR) für Straßentransporte innerhalb der Europäischen Union (EU) ab. Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zoll, stellte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klar, dass das EU-Zollsystem Straßentransporteuren eine breite Palette an Optionen bietet und ihnen die Wahl lässt, wie sie eine Sicherheit für die Zahlung der ausgesetzten Zölle und Steuern leisten. Seine Behörde sehe keine Notwendigkeit, die Uhren zurückzudrehen.

Die Internationale Straßentransportunion (IRU) plädierte im Mai dafür, das TIR-Verfahren neben dem gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren für Warentransporte innerhalb der EU zuzulassen. Das TIR-System wäre demnach für mehr als 600.000 Straßentransportunternehmen eine Alternative zum computergestützten gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren.

Das TIR-Verfahren vereinfacht die Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr. Das dazugehörende Zolldokument heißt Carnet TIR. Dieses Dokument wird von der IRU in Genf herausgegeben. Die Frachträume der Fahrzeuge werden beim TIR-Verfahren verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffällt. Durch das Carnet am LKW wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind.

Das Carnet TIR stellt zugleich eine finanzielle Sicherheit für die Zahlung der ausgesetzten Zölle und Steuern dar. Kommt es in einem Land im Verlauf der Beförderung zu einer Unregelmäßigkeit, garantiert der bürgende Verband des betreffenden Staates die Zahlung der Zollschuld und sonstiger Abgaben. Das TIR-Verfahren ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nur erlaubt, wenn die Beförderung entweder in einem Drittland beginnt oder endet oder wenn die Waren zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten über das Gebiet eines nicht zur EU gehörigen Staaten befördert werden. (ag)

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