Die EU-Kommission hat nach Prüfung der Rechtslage staatliche Beihilfen für Investitionen im italienischen Transportsektor genehmigt. Danach können Fuhrbetriebe in den am stärksten benachteiligten Regionen des Landes von der Regierung in Rom bis Ende 2006 Steuergutschriften auf Investitionen für "nichtmobile Teile" der Unternehmen wie Ausrüstungen und Gebäude erhalten. Gewerbefahrzeuge sind von der steuerlichen Vergünstigung wegen Vorteilsnahme im Wettbewerb ausgeschlossen. Für die fiskalischen Erleichterungen sind strenge Höchstgrenzen festgelegt. Eine Kopplung mit anderen Beihilferegelungen ist nicht möglich. Für die Förderung der Lkw-Unternehmen in abgelegenen und ärmeren Teilen Italiens sind staatliche Finanzspritzen von insgesamt 460 Millionen Euro vorgesehen. (vr/dw)
Brüssel genehmigt italienische Beihilfen
Transportfahrzeuge von Vergünstigungen ausgenommen